RS Vwgh 1992/6/24 88/12/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1992
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Eine Pflegebedürftigkeit (hier iSd § 33 Abs 3 lit a NÖ SHG) beider Elternteile eines Beamten, die zu einem Wohnungswechsel außerhalb der 20 km-Zone führt, kann einen familiären Umstand darstellen, den der Beamte iSd § 20b GehG nicht zu vertreten hat. Daß die Pflege nicht vom Beamten selbst, sondern (jedenfalls überwiegend) von seiner Ehegattin besorgt werden soll, ist dabei ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120123.X05

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten