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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §10;Rechtssatz
Vertretungsrechte der Personalvertreter sind Zuständigkeiten der Organe der Personalvertretung. Personalvertretungsrechte im Sinne der Erfüllung der gesetzlichen einem Ausschuß übertragenen Aufgaben sind von den die subjektive Sphäre des Organwalters gestaltenden Rechten und Pflichten zu trennen, mag dies aus terminologisch nicht immer deutlich zum Ausdruck kommen. Die einem Ausschuß übertragenen Personalvertretungsaufgaben kann nur das Personalvertretungsorgan (der Ausschuß) selbst oder in dessen Namen der nach § 22 Abs 8 PVG bevollmächtigte Organwalter wahrnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120259.X01Im RIS seit
24.06.1992