RS Vwgh 1992/6/24 88/12/0198

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Veröffentlicht am 24.06.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §4 Abs4;
GehG 1956 §12 Abs1;
GehG 1956 §12 Abs2 Z8;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Ausfz Frage der Anrechnung des Studiums für Arabistik iVm der Universitätssprachprüfung aus Arabisch und des Ausmaßes der Vollanrechnung der (teilweise innerhalb der Studienzeit) liegenden Tätigkeit als gerichtlich beeideter Dolmetscher für Arabisch bei Ermittlung des Vorrückungsstichtages eines Beamten des BMAA (die besondere Bedeutung der "Praxiskomponente" § 12 Abs 3 GehG iVm der theoretischen Ausbildung des Beamten für eine über die Hälfte hinausgehende Vollanrechnung der fraglichen Zeit wurde hier verneint).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120198.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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