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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178;Rechtssatz
Aus der Überschrift des Art 7 der BDGNov 1988/148 ist im Zusammenhalt mit deren Inhalt zu erkennen, daß es sich bei der Ernennung eines Bundeslehrers der Verwendungsgruppe L 1 zum Universitäts(Hochschul)assistenten im definitiven Dienstverhältnis keineswegs um eine "Definitivstellung" handelt. Ergibt sich doch aus der Bestimmung des ersten Absatzes des Art 7 kraft Gesetzes die Überleitung in die dort bezeichnete Gruppe der Lehrer, die in einem definitiven Dienstverhältnis zum Bund verbleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120102.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010