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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/09/0074Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/04 90/01/0023 1Stammrechtssatz
Eine Beschwerde an den VwGH ist auch dann als unbegründet abzuweisen, wenn die bel Beh mit einer unrichtigen Begründung zu dem der Rechtslage entsprechenden Ergebnis gelangt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090073.X02Im RIS seit
03.04.2001