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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0038Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/16/0121 E 10. Mai 1984 RS 1Stammrechtssatz
Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen ("inneren") Zusammenhang mit der Erwerbung des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung iSd Gesetzes anzusehen. Leistungen, die der Erwerber dem Veräußerer erbringt, um aus der zu erwerbenden Sache eine für ihn möglichst vorteilhafte Nutzung zu erzielen, gehören zur Gegenleistung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160037.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2009