RS Vfgh 1984/10/2 B528/80

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Veröffentlicht am 02.10.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
EStG §4 Abs4

Rechtssatz

EStG 1972; Verweigerung der Anerkennung der Zinsen eines Darlehens zur Erfüllung von Pflichtteilsforderungen als Betriebsausgaben des im Erbweg erworbenen Unternehmens iS des §4 Abs4; keine Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhalts, keine Willkür

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Betriebsausgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B528.1980

Dokumentnummer

JFR_10158998_80B00528_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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