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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Beweiswert von Aufzeichnungen hängt nicht davon ab, ob deren Führung gesetzlich geboten ist oder nicht (hier: Die vom Lehrer im Disziplinarverfahren angeregte Einsicht in den "Hausübungskalender" kommt als taugliches Beweismittel in Frage).
Schlagworte
Beweismittel Urkunden Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090162.X03Im RIS seit
02.07.2001