RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0162

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
LDG 1984 §74;

Rechtssatz

Der Beweiswert von Aufzeichnungen hängt nicht davon ab, ob deren Führung gesetzlich geboten ist oder nicht (hier: Die vom Lehrer im Disziplinarverfahren angeregte Einsicht in den "Hausübungskalender" kommt als taugliches Beweismittel in Frage).

Schlagworte

Beweismittel Urkunden Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090162.X03

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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