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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag mit Leistungsfrist 30.6.1994 - Das mit der Ungewißheit vom Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens verbundene Handlungsrisiko einem Beschwerdeführer abzunehmen, ist nicht Aufgabe des Rechtsinstitutes des § 30 Abs 2 VwGG.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070023.A01Im RIS seit
12.11.2001