RS Vwgh 1992/6/25 AW 92/07/0023

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag mit Leistungsfrist 30.6.1994 - Das mit der Ungewißheit vom Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens verbundene Handlungsrisiko einem Beschwerdeführer abzunehmen, ist nicht Aufgabe des Rechtsinstitutes des § 30 Abs 2 VwGG.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070023.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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