RS Vwgh 1992/6/25 92/09/0038

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §1294;
ABGB §21 Abs2;
KOVG 1957 §2 Abs1;

Rechtssatz

Ausf dazu, daß die in dem Sprengkörper - durch dessen Explosion ist der Beschädigte am 9.6.1945 (er ist damals erst zwei Jahre alt gewesen) ohne ein eigenes Verschulden verletzt worden - verborgene militärische Gefahr bei einem Hantieren durch einen unmündigen Minderjährigen (§ 21 Abs 2 zweiter Satz ABGB) zumindest als wesentlich mitwirkende Bedingung für den Unfall anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090038.X03

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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