RS Vwgh 1992/6/25 92/16/0018

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;

Rechtssatz

Den Gerichtsgebühren und Justizverwaltungsgebühren nach § 1 Abs 1 GGG unterliegen die Inanspruchnahme der Tätigkeit der Gerichte und der Justizverwaltungsbehörden, nicht aber etwa Rechtsgeschäfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160018.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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