Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §17 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0058Rechtssatz
Der Antrag des Abgabepflichtigen auf Beischaffung des Bauaktes kommt zumindest im Ergebnis einem Antrag auf Übersendung von Akten an eine andere Abgabenbehörde gleich, um bei dieser Behörde die Akten (Aktenteile) einsehen zu können. Einem solchen Ersuchen darf entsprochen werden, zumal das Motiv für ein solches Ersuchen vielfach im Streben nach Vermeidung von Fahrtkosten liegt. Diesem Ersuchen sollte in der Praxis im allgemeinen entsprochen werden, außer es wird etwa gestellt, um das laufende Verfahren beträchtlich zu verzögern (Hinweis Ritz, Akteneinsicht im Abgabenverfahren, Wien 1990, S 37 Abs 3 und 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160057.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012