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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §90 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0058Rechtssatz
Der VwGH vermag in einem Fall wie dem vorliegenden, bei dem zwischen den einzelnen Rechtsvorgängen, mit denen Anteile derselben Liegenschaft entweder mit dem darauf zu errichtenden Dreifamilienhaus oder zu dessen Errichtung - noch dazu gleichzeitig bei demselben Notar - erworben wurden, zwingend zumindest ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, abgesehen von Fristerstreckungsanträgen oder Ansuchen um Zahlungserleichterungen und den betreffenden Entscheidungen, keinen Grund für die Verweigerung der erforderlichen Akteneinsicht auch in bezug auf die "Parallelverfahren" zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160057.X05Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012