RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
WFG 1984 §2 Z7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065

Rechtssatz

Räume mit starker Dachschräge, die dennoch die Aufstellung eines Bettes ermöglichen, sind in die Nutzfläche voll einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160064.X08

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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