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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065Rechtssatz
Räume mit starker Dachschräge, die dennoch die Aufstellung eines Bettes ermöglichen, sind in die Nutzfläche voll einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160064.X08Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009