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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/09/0072 E 18. Oktober 1989 RS 1Stammrechtssatz
Im Unterschied zu § 4 Abs 1 KOVG regelt § 4 Abs 2 KOVG die bloße Glaubhaftmachung "eines ursächlichen Zusmmenhanges" durch hiezu geeignete Beweismittel. Hier handelt es sich nicht um einen gegenüber dem Abs 1 weniger strengen Maßstab in Ansehung des Rechtsbegriffes "Kausalzusammenhang", sondern um die Glaubhaftmachung der für den ursächlichen Zusammenhang maßgebenden Tatsachen. Aus dem Begriff der Glaubhaftmachung durch "Beweismittel" ist zwingend zu folgern, daß mit dem Begriff "eines ursächlichen Zusammenhanges" die für den Kausalzusammenhang rechtlich relevanten Tatsachen gemeint sind. Ob eine für den ursächlichen Zusammenhang rechtlich erhebliche Tatsache glaubhaft gemacht wurde, unterliegt daher der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 25.3.1981, 2633/78).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090231.X04Im RIS seit
27.03.2001