RS VwGH Beschluss 1992/06/26 88/17/0205

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Veröffentlicht am 26.06.1992
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Rechtssatz

Im Wiedereinsetzungsantrag ist auch im Falle einer behaupteten Fehlleistung eines Kanzleiangestellten darzutun, daß die dem Rechtsanwalt obliegenden Aufsichtspflichten und Kontrollpflichten eingehalten wurden (Hinweis B 15.12.1988, 88/08/0270, 0271).

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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