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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/06/26 88/17/0205 6Stammrechtssatz
Im Wiedereinsetzungsantrag ist auch im Falle einer behaupteten Fehlleistung eines Kanzleiangestellten darzutun, daß die dem Rechtsanwalt obliegenden Aufsichtspflichten und Kontrollpflichten eingehalten wurden (Hinweis B 15.12.1988, 88/08/0270, 0271).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170207.X04Im RIS seit
26.06.1992Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009