RS Vwgh 1992/6/26 88/17/0207

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Veröffentlicht am 26.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/06/26 88/17/0205 6

Stammrechtssatz

Im Wiedereinsetzungsantrag ist auch im Falle einer behaupteten Fehlleistung eines Kanzleiangestellten darzutun, daß die dem Rechtsanwalt obliegenden Aufsichtspflichten und Kontrollpflichten eingehalten wurden (Hinweis B 15.12.1988, 88/08/0270, 0271).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170207.X04

Im RIS seit

26.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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