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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0089 E 19. Juni 1989 RS 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, dass die Ges die anfallenden Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbeh eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (Hinweis auf E 6.3.1989, 88/15/0063). Diese den Geschäftsführer treffende Mitwirkungspflicht kann jedoch nicht so aufgefasst werden, dass die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre (Hinweis auf E 23.10.1987, 85/17/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170129.X04Im RIS seit
26.06.1992Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009