RS Vwgh 1992/6/26 89/17/0010

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Veröffentlicht am 26.06.1992
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111;
BAO §80;
LAO Krnt 1983 §85;

Rechtssatz

Hat eine juristische Person abgabenrechtlich vorgesehene Leistungen zu erbringen, so kann die Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170010.X06

Im RIS seit

26.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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