RS Vfgh 1984/10/6 B558/81

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Veröffentlicht am 06.10.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/08 Sonstiges

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
BG vom 16.12.48 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, BGBl 24/1949
GebührenG 1957 §2

Rechtssatz

Bundesgesetz betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften; keine verfassungswidrige Begünstigung derartiger gemeinnütziger Rechtsträger; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Verneinung der Unterstellung eines Kurfonds unter diese Ausnahmeregelung und die Gebührenvorschreibung für ein Darlehen an diesen

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gebühr (GebG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B558.1981

Dokumentnummer

JFR_10158994_81B00558_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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