RS Vwgh 1992/6/29 92/15/0090

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1166/65 E 3. Oktober 1967 RS 2

Stammrechtssatz

An die in einem aufhebenden Erkenntnis festgelegte Rechtsansicht ist auch der VwGH bei Prüfung des Ersatzbescheides gebunden, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Erlassung des seinerzeit aufgehobenen Bescheides nicht geändert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150090.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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