RS Vwgh 1992/6/29 92/18/0248

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
FrPolG 1954 §4;
StGB §127;
StGB §128;
StGB §83;
StGB §84;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Schwere der dem Fremden zur Last liegenden Straftaten (strafgerichtliche Verurteilung im Ausland wegen schwerer Körperverletzung und schweren Diebstahls, Verurteilung im Inland wegen schweren Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten) ist die Auffassung der Beh, der Wegfall der Gründe für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes könne nicht vorhergesehen werden, nicht als rechtswidrig zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180248.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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