RS Vwgh 1992/6/29 92/18/0241

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
PaßG 1969 §25 Abs3 litd;
StGB §127;
StGB §129 Abs2;
StGB §142 Abs1;
StGB §143;

Rechtssatz

Ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 FrPolG erfüllt, so ist die Annahme gerechtfertigt, der Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet gefährde die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, sodaß die Beh nicht rechtswidrig handelt, wenn sie davon ausgeht, die Erteilung eines Sichtvermerkes sei unter Heranziehung des § 25 Abs 3 lit d PaßG zu versagen gewesen (Hinweis E 27.4.1992, 91/19/0355).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180241.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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