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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;Rechtssatz
Ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 FrPolG erfüllt, so ist die Annahme gerechtfertigt, der Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet gefährde die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, sodaß die Beh nicht rechtswidrig handelt, wenn sie davon ausgeht, die Erteilung eines Sichtvermerkes sei unter Heranziehung des § 25 Abs 3 lit d PaßG zu versagen gewesen (Hinweis E 27.4.1992, 91/19/0355).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180241.X02Im RIS seit
06.08.2001