RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0154

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238 Abs1;
BAO §80;
BAO §9;

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme eines Haftenden setzt wegen der Akzessorietät der Haftung voraus, daß das Einhebungsrecht der Behörde gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht verjährt ist (Hinweis E 10.6.1981, 2644/80, VwSlg 5600 F/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150154.X01

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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