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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Bei den heutigen Gegebenheiten muß durchaus mit Verspätungen im Flugverkehr gerechnet werden, sodaß diesfalls nicht von außergewöhnlichen Fällen iSd § 20 Abs 1 AZG gesprochen werden kann (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180169.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013