RS Vfgh 1984/10/8 B629/80

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Veröffentlicht am 08.10.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
EStG §25 Abs1 Z3
EStG §67 Abs8
EStG §67 Abs10

Beachte

Anlaßfall zu VfSlg. 10184/1984

Rechtssatz

B-VG Art140 Abs7; Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens im Zeitpunkt der Ausschreibung der Verhandlung in einem Gesetzesprüfungsverfahren begründet Anlaßfallwirkung

EStG 1972; Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Auszahlung eines Pensionsrückstandes (Waisenrente) gemäß §67 Abs10; Lohnsteuerfreiheit der Waisenrente nach Aufhebung des §25 Abs1 Z3; Rechtsverletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Einkunftsarten Arbeit nichtselbständige, Renten, FfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B629.1980

Dokumentnummer

JFR_10158992_80B00629_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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