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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §367 Z21;Rechtssatz
Fehlen in dem im Konzessionserteilungsbescheid für ein Gastgewerbe in der "Betriebsart Altenpflegeheim" genannten Aufträgen eindeutige und schlüssige Anhaltspunkte für das Tatbestandsmerkmal "fachlich geeignetes Personal", so entsprechen diese Aufträge nicht dem Erfordernis, daß derartige Aufträge so klar gefaßt sein müssen, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Aufträge zweifelsfrei erkennen lassen; dies
schon deshalb, weil aus dem objektiv zu betrachtenden Wortlaut solcher Aufträge (vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles) nicht in hinreichender Weise erschlossen werden kann, ob nur solche Pflegepersonen verwendet werden dürfen, die (tatsächlich) die erforderliche fachliche Befähigung zur
selbständigen oder bloß hilfsweisen Ausübung der Altenpflege besitzen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990040174.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2010