RS Vwgh 1992/6/30 92/14/0044

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
BAO §132;
BAO §138;
BAO §161;
BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Ausf zu Vorhalten der Abgabenbehörde über die betriebliche Veranlassung von Bankschulden (Bankzinsen) in Fällen, in denen die Ereignisse bereits viele Jahre (länger als die Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO) zurückliegen, wenn die Abgaben für die zurückliegenden Jahre bereits rechtskräftig festgesetzt sind, zur Klärung der Frage, ob eine Einkunftsquelle (weiterhin) vorliegt oder Liebhaberei. - Zur Beweiswürdigung in Fällen, in denen solche Vorhalte nicht oder nicht befriedigend beantwortet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140044.X08

Im RIS seit

30.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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