RS Vfgh 1984/10/8 B432/79

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Veröffentlicht am 08.10.1984
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

StGG Art5
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Reichenau an der Rax vom 21.10.76
Nö ROG 1976 §14

Rechtssatz

Nö. Raumordnungsgesetz 1976; keine Bedenken gegen die Widmung bestimmter Grundstücke als "Grünland" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Reichenau an der Rax; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die auf diese Widmung gestützte Versagung einer Baubewilligung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Raumordnung, Flächenwidmungsplan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B432.1979

Dokumentnummer

JFR_10158992_79B00432_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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