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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
StGG Art5Rechtssatz
Nö. Raumordnungsgesetz 1976; keine Bedenken gegen die Widmung bestimmter Grundstücke als "Grünland" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Reichenau an der Rax; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die auf diese Widmung gestützte Versagung einer Baubewilligung
Schlagworte
Raumordnung, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B432.1979Dokumentnummer
JFR_10158992_79B00432_01