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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/18/0349 E 4. Juli 1986 RS 1Stammrechtssatz
Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050067.X01Im RIS seit
30.06.1992Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010