RS Vwgh 1992/6/30 92/05/0067

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0349 E 4. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050067.X01

Im RIS seit

30.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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