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L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege TirolNorm
ForstG 1975 §58;Rechtssatz
Soweit das Fehlen einer entsprechenden Wegverbindung zur ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung beanstandet wird, sind die von der Bewilligung eines Wasserbauvorhabens (hier Erweiterung einer Kraftwerksanlage) betroffenen Bf an die zur Behebung derartiger (behaupteter) Mängel gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (insbesondere die Verfahren zur Einräumung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen oder eines forstlichen Bringungsrechtes) zu erinnern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070160.X07Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.03.2009