RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0143

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;
WRG 1959 §64 Abs1;

Rechtssatz

Zum Begriff des allgemeinen Interesses iSd § 63 lit b WRG ist festzuhalten, daß damit ein im Gegensatz zum Einzelinteresse allgemein bestehendes Interesse verstanden wird, das an anderen Stellen des WRG bei gleichem Sinngehalt als öffentliches Interesse gekennzeichnet ist (Hinweis E 14.5.1985, 84/07/0286).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070143.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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