RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2748/77 E 26. April 1978 RS 2

Stammrechtssatz

Die Prüfung der Zulässigkeit einer Durchbrechung der Rechtskraft auf Grund geänderten Sachverhaltes darf ausschließlich an Hand jener Gründe erfolgen, die von der Partei in erster Instanz zur Begründung ihres Begehrens auf neuerliche Entscheidung geltend gemacht werden. (Hinweis auf E vom 6. Oktober 1961, 1649/59, VwSlg 5642 A/1961)

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070200.X01

Im RIS seit

30.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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