RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0025

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
WRG 1959 §141;

Rechtssatz

Das Fehlen eines Beglaubigungsvermerkes auf der Abschrift von Statuten einer Wassergenossenschaft aus dem Jahr 1889 zwingt noch nicht zur Annahme, daß keine Originalunterschrift - die mit dem Beisatz "mp" angegeben worden war - beigesetzt worden wäre. Daß auch ein Siegel beigefügt wurde, ist im konkreten Fall nicht auszuschließen, eine fehlende Wiedergabe in der Abschrift der Statuten ist kein Gegenbeweis gegen die Bestätigung.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070025.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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