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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das Fehlen eines Beglaubigungsvermerkes auf der Abschrift von Statuten einer Wassergenossenschaft aus dem Jahr 1889 zwingt noch nicht zur Annahme, daß keine Originalunterschrift - die mit dem Beisatz "mp" angegeben worden war - beigesetzt worden wäre. Daß auch ein Siegel beigefügt wurde, ist im konkreten Fall nicht auszuschließen, eine fehlende Wiedergabe in der Abschrift der Statuten ist kein Gegenbeweis gegen die Bestätigung.
Schlagworte
Beweismittel Urkunden freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070025.X04Im RIS seit
12.11.2001