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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/08 90/11/0212 3Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, daß die neuerliche Ladung des Wehrpflichtigen vor die Stellungskommission nach Aufhebung des Bescheides betreffend Feststellung der Eignung zum Wehrdienst durch den VwGH nicht dem Gesetz widerspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110039.X03Im RIS seit
30.06.1992Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017