RS Vwgh 1992/6/30 92/11/0039

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §19 Abs1;
WehrG 1990 §15 Abs1;
WehrG 1990 §23 Abs2;
WehrG 1990 §24 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/08 90/11/0212 3

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, daß die neuerliche Ladung des Wehrpflichtigen vor die Stellungskommission nach Aufhebung des Bescheides betreffend Feststellung der Eignung zum Wehrdienst durch den VwGH nicht dem Gesetz widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110039.X03

Im RIS seit

30.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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