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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1086/77 E 21. Oktober 1977 RS 1Stammrechtssatz
Ein Bescheid, der in einer schon entschiedenen Sache nochmals eine Sachentscheidung trifft, ist inhaltlich rechtswidrig.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070200.X02Im RIS seit
30.06.1992Zuletzt aktualisiert am
23.04.2009