RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die ursprünglich eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Arten der Realisierung der aufgetragenen Leistung wird dem Verpflichteten durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen; ein Einfluß auf die Durchführung der Ersatzvornahme steht dem Verpflichteten nicht zu (Hinweis E 20.3.1972, 1812/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070155.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten