Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4 Abs1;Rechtssatz
Die ursprünglich eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Arten der Realisierung der aufgetragenen Leistung wird dem Verpflichteten durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen; ein Einfluß auf die Durchführung der Ersatzvornahme steht dem Verpflichteten nicht zu (Hinweis E 20.3.1972, 1812/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070155.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.07.2015