RS Vwgh 1992/6/30 92/14/0044

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;
LiebhabereiV §1 Abs1;
LiebhabereiV §2 Abs1;
LiebhabereiV §3 Abs1;

Rechtssatz

Die Worte "Vermutung" und "Widerlegung" in der LiebhabereiV sind "untechnisch" zu verstehen, nicht als Beweislastverteilung. Die amtswegige Ermittlungspflicht hat für die mit diesen Ausdrücken umschriebenen Tatbestände Geltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140044.X03

Im RIS seit

30.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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