RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0182

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;
WRG 1959 §15;
WRG 1959 §27 Abs1 litf;

Rechtssatz

§ 15 WRG sieht ein Recht des Fischereiberechtigten zur Überwachung des Vollzuges der einem Dritten erteilten wasserrechtlichen Bewilligung und der Einhaltung der gesetzten Ausführungsfristen nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070182.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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