Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §134 Abs1;Rechtssatz
Die Vorschreibungen iSd § 33 Abs 4 WRG sind an den konsenswerbenden Anlagenbetreiber zu richten und gehen nicht zu Lasten Dritter; dies wird auch durch § 134 WRG bekräftigt (argumentum: Abs 2 "die im Sinne des § 32 Wasserberechtigten ... auf ihre Kosten", Abs 3 "Überprüfungen nach Abs 1 und Abs 2").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070119.X01Im RIS seit
12.11.2001