RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0119

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §134 Abs1;
WRG 1959 §134 Abs2;
WRG 1959 §134 Abs3;
WRG 1959 §33 Abs4;

Rechtssatz

Die Vorschreibungen iSd § 33 Abs 4 WRG sind an den konsenswerbenden Anlagenbetreiber zu richten und gehen nicht zu Lasten Dritter; dies wird auch durch § 134 WRG bekräftigt (argumentum: Abs 2 "die im Sinne des § 32 Wasserberechtigten ... auf ihre Kosten", Abs 3 "Überprüfungen nach Abs 1 und Abs 2").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070119.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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