RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0155

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Vollstreckungsbescheid nach § 4 VVG muß, ungeachtet der ursprünglich eingeräumten Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Arten der Realisierung der aufgetragenen Leistung, eindeutig bestimmt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070155.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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