RS Vwgh 1992/6/30 92/05/0112

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §8;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Beschwerde bezüglich eines Streites um die Parteistellung einer GesBR ist zulässig (Hinweis B VS 15.12.1977, 934 und 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersRechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050112.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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