RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0104

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
B-VG Art18 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §27 Abs1 litg;
WRG 1959 §28 Abs1;

Rechtssatz

Die im konkreten Fall vom Wasserberechtigten nur behauptete, aber nicht nachgewiesene und in den Verwaltungsakten nicht aufscheinende angebliche Meinungsäußerung der BH anläßlich einer Erörterung mit dem Bürgermeister, es handle sich bei dem Projekt des Wasserberechtigten zur Behebung von Hochwasserschäden (hier Ersetzen einer hölzernen Pilotierung durch eine Pilotierung aus Stahlelementen und Betonelementen) um nicht bewilligungsbedürftige Reparaturarbeiten, kann weder als Indiz für eine (rechtzeitige) rechtswirksame Anzeige einer "Wiederherstellung" nach § 28 Abs 1 WRG noch als ein die Beh in Wahrung des Legalitätsgebotes in irgendeiner Hinsicht bindendes Hindernis für ein dem G entsprechendes Verwaltungshandeln betrachtet werden.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070104.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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