RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0030

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102;

Rechtssatz

Weder die "Beiziehung im erstinstanzlichen Verfahren" noch die "Zuziehung zu einer kommissionellen Verhandlung" vermag für sich allein die Parteistellung zu begründen.

Schlagworte

Verfahrensrecht AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070030.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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