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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat die Begünstigung des § 28 Abs 3 EStG 1972 idF 1981/520 normiert, damit entsprechende Geldmittel zur Erhaltung und Verbesserung des Objektes ungeschmälert zur Verfügung stehen. Dies ändert jedoch nichts daran, daß die Bildung eines steuerfreien Betrages im Sinne des § 28 Abs 3 EStG 1972 an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die in dieser Gesetzesstelle näher definiert werden. Werden diese Voraussetzungen - wie etwa das Vorliegen einer Verrechnungspflicht nach mietrechtlichen Vorschriften - nicht erfüllt, so kann ein entsprechend steuerfreier Betrag nicht gebildet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130202.X02Im RIS seit
01.07.1992