RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1992
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs3 idF 1981/520;
MRG §20 Abs2;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat die Begünstigung des § 28 Abs 3 EStG 1972 idF 1981/520 normiert, damit entsprechende Geldmittel zur Erhaltung und Verbesserung des Objektes ungeschmälert zur Verfügung stehen. Dies ändert jedoch nichts daran, daß die Bildung eines steuerfreien Betrages im Sinne des § 28 Abs 3 EStG 1972 an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die in dieser Gesetzesstelle näher definiert werden. Werden diese Voraussetzungen - wie etwa das Vorliegen einer Verrechnungspflicht nach mietrechtlichen Vorschriften - nicht erfüllt, so kann ein entsprechend steuerfreier Betrag nicht gebildet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130202.X02

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten