RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs3;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist nicht dazu verhalten, Erhebungen über Art und Umfang der mit den Mietern (mündlich) getroffenen Vereinbarungen durchzuführen und dem Abgabepflichtigen das Ergebnis dieser Erhebungen bekanntzugeben, wenn sie ausdrücklich unter der Annahme, daß dem Vorbringen des AbgPfl entsprechende mündliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden, davon ausgeht, daß diese Vereinbarungen keine Grundlage für die Bildung eines steuerfreien Betrages nach § 28 Abs 3 EStG 1972 darstellen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130202.X04

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten