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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist nicht dazu verhalten, Erhebungen über Art und Umfang der mit den Mietern (mündlich) getroffenen Vereinbarungen durchzuführen und dem Abgabepflichtigen das Ergebnis dieser Erhebungen bekanntzugeben, wenn sie ausdrücklich unter der Annahme, daß dem Vorbringen des AbgPfl entsprechende mündliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden, davon ausgeht, daß diese Vereinbarungen keine Grundlage für die Bildung eines steuerfreien Betrages nach § 28 Abs 3 EStG 1972 darstellen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130202.X04Im RIS seit
01.07.1992