RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0084

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1431;
ABGB §983;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Die steuerliche Berücksichtigung getätigter Ausgaben erfährt entsprechend dem Abflußprinzip durch Rückzahlungen keine Einschränkung. Im Fall einer betrieblich veranlaßten rechtsgrundlosen Leistung ist aber dem rechtlich im Leistungszeitpunkt entstandenen Rückforderungsanspruch die gleiche, der Leistung die Ausgabeneigenschaft nehmende Wirkung zuzuerkennen, wie sich nach einhelliger Auffassung dem Darlehensrückforderungsanspruch im Verhältnis zur Darlehenshingabe zugebilligt wird

(Hinweis Herrmann-Heuer-Raupach, Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz19, Kommentar, Anm 61 zu § 11 EStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130084.X04

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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