RS Vwgh 1992/7/1 90/13/0169

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §983;
BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Es erscheint ausgeschlossen, daß zwischen Fremden Darlehen ohne Verzinsung und ohne konkrete Vereinbarung über Rückzahlungsmodalitäten abgeschlossen werden, weshalb die AbgBeh zu Recht den Schluß zieht, daß solche behauptete Vereinbarungen einem Fremdvergleich nicht standhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130169.X05

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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