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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Lediglich für den Fall des Todes des Abgabepflichtigen ist hinsichtlich der Zehntelabsetzung von Großreparaturen im zweiten Satz des § 28 Abs 2 zweiter Unterabsatz EStG 1972 eine Ausnahme von dem in § 28 Abs 2 zweiter Unterabsatz erster Satz normierten Grundsatz vorgesehen. Die Bedingung hiefür ist die Ermittlung der AfA vom Einheitswert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130062.X02Im RIS seit
11.07.2001