RS Vwgh 1992/7/1 90/01/0055

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
50/01 Gewerbeordnung
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

BazillenausscheiderG;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die beharrliche Ausübung des Gastgewerbes ohne Berechtigung hiezu, in Verbindung mit der Verletzung von Vorschriften die der Volksgesundheit dienen, nämlich des Bazillenausscheidergesetzes und des Lebensmittelgesetzes, stellt den Tatbestand des Einbürgerungshindernisses dar, weil durch dieses Verhalten die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990010055.X03

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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