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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
BazillenausscheiderG;Rechtssatz
Die beharrliche Ausübung des Gastgewerbes ohne Berechtigung hiezu, in Verbindung mit der Verletzung von Vorschriften die der Volksgesundheit dienen, nämlich des Bazillenausscheidergesetzes und des Lebensmittelgesetzes, stellt den Tatbestand des Einbürgerungshindernisses dar, weil durch dieses Verhalten die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990010055.X03Im RIS seit
01.07.1992